Business Knigge: Ab wann „dürfen“ Sie Frohe Weihnachten wünschen

Business Knigge: Ab wann „dürfen“ Sie „Frohe Weihnachten“ wünschen ?

Also vorab: Sie DÜRFEN „Frohe Weihnachten“ wünschen wann immer Sie wollen, auch im Hochsommer. (Wer wollte es Ihnen verbieten ?) Nur bleibt Ihnen dann nichts anderes übrig, als mit den befremdeten Blicken Ihrer Mitmenschen zu leben.

Meine Empfehlung für „Frohe Weihnachten“ hängt davon ab, ob Sie demjenigen, dem Sie dies wünschen vor Weihnachten noch einmal begegnen werden.

„Frohe Weihnachten ?“

Prinzipiell würde ich ab dem ersten Advent, der ja das bevorstehende Weihnachtsfest ankündigt, darüber nachdenken. Ganz sicher der richtige Zeitpunkt ist vom 24.12. bis 26.12. Und dazwischen ?

Am elegantesten ist es, wenn Sie Ihren Gruß erklärend einleiten, z.B. „Ich glaube, wir werden uns bis Weihnachten nicht mehr sehen, deshalb wünsche ich Ihnen schon heute ein Frohes Fest“.

Das funktioniert auch nach Weihnachten noch ein paar Tage („Wir haben uns vor Weihnachten gar nicht mehr gesehen, deshalb möchte ich Ihnen nachträglich noch frohe Weihnachten wünschen“), klingt jedoch für viele schon befremdlich.

Und spätestens ab dem 31.12. ist es Zeit für Neujahrs- statt Weihnachtsgrüße. (Mehr zum Thema „Neujahrsgrüße“ hier.)

Welche „Grußformel“, also „Frohe Weihnachten“ / „Ein frohes Fest“ / „Ein gesegnetes Weihnachtsfest“, Sie verwenden, bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Sind Weihnachtsgrüße angebracht, wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihr Gesprächspartner einer anderen Religion anhängt ?

In unserem Kulturkreis ja, wenn Sie auch hier elegant einleiten: „Ich weiß nicht, ob und wie Sie Weihnachten feiern, doch ich möchte Ihnen frohe Festtage wünschen“ ist z.B. eine passende Formulierung.

Und aus meiner persönlichen Sicht ist ein gut gemeinter Weihnachtsgruß wie „Frohe Weihnachten!“ auch gegenüber Angehörigen anderer Kulturen und Religionen keinesfalls taktlos oder diskriminierend. Ganz im Gegenteil, ich fände es wunderbar, wenn wir einander sowohl „Frohe Weihnachten!“ wie auch beispielsweise „Eid Mubarak!“, „Chanukkah sameach!“ oder auch „Frohes Diwali!“ wünschen.

Was meinen Sie dazu? Noch Fragen ? Hinterlassen Sie einen Kommentar weiter unten und ich beantworte sie Ihnen gerne.

Interessieren Sie sich für ein Training oder Coaching? Oder haben Sie eine Frage?

Alexander Plath Rhetorik Präsentation Körpersprache Trainer Coach Autor Speaker

Alexander Plath | Trainer, Speaker, Coach für GEHIRNgerechte Präsentation, Rhetorik, Kommunikation und wirkungsvolle Führung.

14 Gedanken zu „Business Knigge: Ab wann „dürfen“ Sie Frohe Weihnachten wünschen“

  1. Finde es sehr unpassend jemandem frohe Weihnachten zu wünschen, wenn man weiß, dass derjenige es nicht feiert. Man sollte ja nicht von sich selbst auf andere schließen. Lieber frohe Feiertage wünschen, um die andere Person nicht in eine unangenehme Situation zu bringen. Das kommt viel sympathischer, weil man sich in die andere Person hineinversetzen kann und ihr zeigt, dass man aufmerksam ist.
    Und an alle die jetzt mit dem Kopf schütteln: Stellt euch vor jemand kommt zu euch und wünscht euch ein frohes Zuckerfest oder schönes Hanukkah. Finden Sie das unpassend? Naja dann sollten Sie vielleicht Ihr eigenes Verhalten hinterfragen.

    Antworten
    • Für mich ist das eine Frage der „Perspektive“: in vielen Ländern, zum Beispiel den angelsächsisch geprägten (wie UK oder die USA), ist der erste offizielle Weihnachtstag der 25.Dezember. In Deutschland ist es meist üblich Weihnachten bereits am 24.Dezember zu feiern. Und damit passt der Wunsch „Frohe Weihnachten“ auch bereits am 24.Dezember.
      Doch viel wichtiger als das „korrekte“ Datum ist für mich der Gedanke dahinter: so freut es mich sowohl vor dem eigentlichen Weihnachtsfest als auch danach Weihnachtsgrüße zu bekommen. Gerne mit einem Hinweis „Ich möchte Ihnen schon / noch ein Frohes Fest wünschen.“
      Die Formulierung „Frohes Fest“ oder „Frohe Feiertage“ statt „Frohe Weihnachten“ passt übrigens besser, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Gegenüber das christliche Weihnachten feiert.

      Antworten
  2. Mein Mann ist Heilpraktiker und versendet an seine Paienten Weihnachtsgrüße. Darf er mich dort mit nennen oder würde er damit gegen das Patientengeheimnis verstoßen, also wenn er schreibt „…..auch im Namen meiner Frau….“ Wäre das anstößig?

    Antworten
    • Frau Gabert, aus meiner Sicht ist dies kein Verstoss, denn Ihr Mann teilt ja IHRE Grüße mit den Patienten und keine Geheimnisse der Patienten mit Ihnen.
      Allerdings empfehle ich „Ihre“ Weihnachtsgrüße nur bei Patienten, bei denen Sie wissen (mit Wissen/Zustimmung der Patienten), dass diese bei Ihrem Mann in Behandlung sind. Dann bitte auch mit Ihrem Namen: „…auch im Namen meiner Frau Sxxxxxx Gabert.“

      Antworten
  3. Ich finde diese ganzen Wünsche inflationär. Mich nervt Weihnachten schon im September, wenn im Supermarkt die ersten Lebkuchen auftauchen. Es ist doch klar, um was es geht: kaufen, kaufen, kaufen!

    Antworten
  4. Ich wünsche den Menschen eine frohe Weihnacht oder gelegentlich einen sonnigen Tag oder entsprechendes. Das ist mein Wunsch für ihn. Das ist unabhängig, ob, wie oder wann jemand feiert. Genauso ist es egal, ob die Sonne scheint oder es bedeckt ist. Mein Wunsch, mein Segen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies, um die bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Akzeptiere alle Cookies Speichern